GoPro Garantie gilt angeblich nicht bei Wasserschäden

  • Ich habe mir eine HERO10 u.a. deshalb gekauft, weil sie als wasserdicht und somit z.B. für Unterwasseraufnahmen beim Schnorcheln angepriesen wurde.

    Nach zweimal Schnorcheln muss bei meiner HERO10 (gekauft im Juni 2021) wohl etwas Wasser eingetreten sein, denn es gab an den Akku-Kontakten offensichtlich einen Kurzschluss. Der Akku ist nun defekt, ein Teil der Kontakte ist braun-schwarz. Mit einem anderen Akku funktioniert die HERO10. Keine Ahnung, wie sich das mit den verschmorten Kontakten weiter entwickelt.

    Ich habe deshalb den GoPro Kundendienst über den Chat kontaktiert und man sagte mir, die Garantie gelte nicht für Wasserschäden.

    In der für die USA gültigen Garantie scheint das tatsächlich so auch zu stehen. In der EU Garantie steht, dass Schäden in Folge des Gebrauchs der Kamera nicht abgedeckt seien. Dort heißt es: „Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder einem Unfall ergeben oder durch natürliche Abnutzung verursacht werden, fallen nicht unter diese Garantie oder andere Garantien.“ Wenn das rechtlich Bestand hätte, dann würde das bedeuten, dass die Garantie nur gilt, wenn man die HERO nicht benutzt, also nicht in Gebrauch nimmt. Das kann ja nun wirklich nicht wahr sein. Gibt es dazu Erfahrungen hier im Forum?

  • Klangohr

    Hat den Titel des Themas von „GoPro Garantie gilt angeblich nicht,“ zu „GoPro Garantie gilt angeblich nicht bei Wasserschäden“ geändert.