Und wo hat zonenbub Dein Video wieder veröffentlicht? Er hat es nur für die private Verwendung heruntergeladen.
"Privates Download von Internet-Seiten: Zu privaten Zwecken ist ein solches Download erlaubt, jedoch nur um die Internet-Seiten zu lesen, nicht um Teile der Seiten in eigene Seiten zu kopieren."
Anyway, viel Spaß mit Deinem Anwalt, er wird Dir sicher ein paar Chancen ausmalen. So wie jeder gute Geschäftsmann das macht, der seine Vergütung auch ohne Erfolgsgarantie absahnt... Ich verstehe aber wirklich nicht, wie man Straftaten (100kmh außerorts zuviel ist ja immerhin schon was = 600€ + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot) auch noch prahlend online stellen kann. Selbst mit verpixeltem Kennzeichen ist das doch recht leicht über die IP ermittelbar.