GoPro im Reisegepäck - Zollthema Rückwaren

  • Hallo,


    ich werde so gegen Anfang August eine längere Reise (mit Flug) durch mehrere Staaten machen. Daher habe ich mich lange mit dem Thema Zoll auseinander gesetzt und leider immer noch keine optimale Lösung gefunden.


    Das was oftmals zum Thema Deutscher Zoll vorgeschlagen wurde ist der so genannte Nämlichkeitsnachweis bzw. die Rückwaren. Hierbei lässt man sich vom deutschen Zoll bescheinigen, dass man die Ware bereits vor dem Verlassen von Deutschland besessen hat. Ist zwar schön und gut - ich hab hier aber nur ein Problem:


    Wie ihr ja sicher wisst, kann man sehr viel Geld bei der GoPro in Form von Zubehör lassen. Hier mal ein Housing, da mal die guten Klebepads fürs Surfboard, paar Ladegeräte und letzten Endes noch viel weiteres Zeug. Allein das kann sich schon sehr gut aufsummieren. So würde ich mal behaupten, dass ich allein mit dem "Kleinzeug", welches keine Seriennummern trägt, über die 450€ zollfreie Einfuhrgrenze kommen würde. Aber wenn ich mit dem ganzen "Kleinzeug" beim Zoll zum Nämlichkeisnachweis aufkreuze, dann zeigt mir der doch sicher auch nen Vogel oder?


    Wie habt Ihr das bisher gehandhabt? Interessiert sich der deutsche Zoll überhaupt dafür? Habt Ihr hier schon irgendwelche Erfahrungen gemacht, welche Ihr mir mitgeben könntet?



    Vielen Dank und Grüße,


    Black

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  • Also mir kommt bei "Staaten" erstmal USA in den Sinn... Liege ich richtig mit der Vermutung?


    Ganz ehrlich, darüber habe ich mir noch nie gedanken gemacht, immer fleissig alles mitgenommen und nix bestätigen lassen. Offensichtlich habe ich also bisher wohl glück gehabt :thumbsup:


    Aber wenn man sich das bestätigen lassen kann/muss, kann es dir doch hupe sein mit wieviel Kleinzeugs du ankommst...
    Wenn ihm das "Kleinzeugs" zu umständlich ist, vor Ort auf den Tisch gelegt, Foto gemacht und ab mit zu den Unterlagen :?: ?(


    Ansonsten hast du später wohl mehr umstände als vorher, dafür würde ich mir auch mal nen "Vogel" zeigen lassen :D
    Wobei derjenige Beamte ja nur seine Arbeit machen soll :whistling:

    Black 02/13 HD3.03.02.39 2x Transcend 32GB SHDC Class 10 // 2x Transcend 8GB SHDC Class 10 = NoProblems
    Akku´s Wasabi 1200mAh, AkkuKing 1050mAh, DSTE 1300mAh, GoPro 1050mAh, OEM 1050mAh, Patona 1050mAh

  • Naja - mit USA liegst du leider falsch. Hatte geschrieben mehrere Staaten.


    Ich lös mal das Rätsel auf :)
    Thailand, Australien, Neuseeland, Singapur und Arabische Emirate. Alles in 2 Monaten.


    Deutschland ist hierbei ja das eine Zollthema - Bei so vielen Ländern kommt jedes mal neu die Frage mit dem örtlichen Zoll auf...


    Vermutlich wird es auch auf Honeyballs Vorschlag hinauslaufen. Der Beamte wird sich freuen ;)

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  • Deutschland ist hierbei ja das eine Zollthema - Bei so vielen Ländern kommt jedes mal neu die Frage mit dem örtlichen Zoll auf...

    Das klingt jetzt aber nicht logisch...


    Wie gesagt davon höre ich zum ersten mal aber ist nicht dein Ursprungs/Heimatland ausschlaggebend??


    Du kriegst die Bestätigung für dein Eigentum den du bereist in Deutschland gekauft und versteuert hast, meinetwegen mit ner Liste oder nem Foto.
    Was haben dann das Zollamt vom Land xyz damit zu tun wenn du bereits einen Nachweis hast?


    Und vorallem wo würde das hinführen wenn ich irgendwo hinfliege und viele Zwischenstationen habe, jeweils mit mehreren Stunden oder sogar Tagen aufenthalt?
    Jedesmal nen neuen "Nachweis"??? Ne da stimmt aber was nicht....

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  • Du kriegst die Bestätigung für dein Eigentum den du bereist in Deutschland gekauft und versteuert hast, meinetwegen mit ner Liste oder nem Foto.
    Was haben dann das Zollamt vom Land xyz damit zu tun wenn du bereits einen Nachweis hast?


    Ich hab zu jedem Land vom Reisebüro die Einreise- und Zollbestimmungen bekommen (für Reisende). Bei allen Ländern außer Australien ist es einfach - man darf 1 Videokamera, 1 Laptop, 1 mp3-Player, etc... einführen - neben den persönlichen Gegenständen, wie Klamotten, Waschzeug, etc... Hier sollte es keinerlei Probleme geben - auch ned mit dem Zubehör.


    Australien jedoch hat eine etwas andere Beschreibung:

    Zitat

    Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Körperpflegeartikel, usw., können abgabenfrei mitgeführt werden.
    Andere Gegenstände oder Geschenke wie Kameras, Elektrogeräte, Sportausrüstung, Lederwaren, Schmuck etc. dürfen den Gegenwert von 900 $A nicht überschreiten.


    Weil mir das Alles nicht eindeutig war - jetzt komm ich wieder auf das obige Zitat zurück - hab ich den deutschen Zoll folgendes geschrieben:


    Zitat

    Um mein teures Kameraequipment während meiner Reise zollfrei wieder nach Deutschland zurück bringen zu können, ist es von Nöten einen Nämlichkeitsnachweis erstellen zu lassen.


    Ist dieser nun international gültig?
    Ich meine, dass wenn ich in ein fremdes Land Ein- und Ausreise ich keine Abgaben für mein Kameraequipment zahlen muss? Und auch sichergestellt ist, dass dieses Equipment nicht in dem bereisten Land gekauft wurde.
    Oder muss ich hier bei der Einreise beim örtlichen Zoll erneut mein Equipment bescheinigen lassen?


    Antwort des Zolls:

    Zitat

    die Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Vordruck 0330) oder das Formular INF 3 sind NUR Rückwarennachweise für die spätere abgabenfreie Wiedereinfuhr nach Deutschland / in die EU.


    Für Abfertigungen in Drittländern (z.B. Einfuhr in die USA) sind diese Bescheinigungen nicht vorgesehen.
    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.



    Schön und gut. Das heißt nun, dass dieses Formular nur für Deutschland gültig ist. Ob er als Besitznachweis in Drittländern gilt ist eher anzuzweifeln...
    Und was beim örtlichen Zoll wegen den persönlichen Gegenständen zu tun ist - ist auch noch nicht geklärt.


    Da ich aber sicher nicht der einzige mit dem Problem bin, dass die 900 $A Grenze bei der Einreise überschritten wird - man muss nur ein Laptop und ein Fotoapparat mitnehmen und ist locker drüber, hab ich auch mal die australische Botschaft angeschrieben, was hier zu tun sei:


    Zitat

    Ich werde nach Australien ein iPhone 4, einen Laptop und eine Videokamera mitnehmen. Diese werde ich bei meiner Ausreise natürlich wieder mit nach Hause nehmen.
    Bisher konnte ich aber leider nicht herausfinden wie ich diese beim Zoll angeben muss. Es wird immer von 900 australischen Dollar als Freimenge zur Einfuhr u.a. Elektronischer Geräte gesprochen.
    Jedoch konnte ich nichts finden, was zu tun ist, wenn ich meine elektronischen Geräte wieder bei meiner Ausreise mitnehme und ob es auch hier eine Begrenzung gibt.


    Antwort:

    Zitat

    ggf. sollten wertvollere Geräte bei der Einreise deklariert werden, allerdings sind übliche elektronische Geräte, die sich bereits in persönlichem Gebrauch befinden, in der Regel ja nicht mit ihrem Neuwert anzusetzen.


    Jetzt bin ich auch nicht unbedingt schlauer, als dass ich fast sicher abgaben zahlen muss... Wie hoch diese jedoch sind - keine Ahnung?
    Aber das kann doch auch ned sein?



    Zusammenfassend:
    Nämlichkeitsnachweis bringt nur für Deutschland die abgabenfreie Wiedereinfuhr deiner Wertgegenstände. Nichts aber bei anderen Ländern.
    Was in anderen Ländern mit Einfuhrgrenze mit den persönlichen Gegenständen, welche ja wieder mitgenommen werden, zu tun ist, ist immer noch nicht geklärt...

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  • Die haben dir nicht mal eine richtige Antwort gegeben, den das ganze kann auch über die Grenze "importiert" werden, wenn:


    Zitat

    Personal goods are free from duty and tax if they are:


    owned and used by you overseas for 12 months or more
    imported temporarily (a security may be required by Customs and Border Protection)


    Kann man hier nachlesen:
    Klick


    D.h. du kannst auch weit über der Grenze liegen, wenn du nachweisen kannst das es im Ausland (bspw. in Deutschland) vor über 12 Monaten gekauft wurde oder du nachweisen kannst das du alles wieder mitnimmst.

  • oder du nachweisen kannst das du alles wieder mitnimmst.


    Dumme Frage: Wie mach ich das?


    Zum örtlichen Zoll am Flughafen laufen und vermutlich nach einem Formular fragen, dass ich dann wieder ähnlich wie den Nämlichkeitsnachweis ausfülle?

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  • Ich würde mir da nicht mal so einen großen Kopf darum machen, ich hab noch nie gehört das jemand als Tourist mit einem begrenztem Visum etwas zahlen musste.


    Ich würde mir die Rechnungen inkl. Seriennummer kopieren und mitnehmen. Das wird in den meisten Fällen ausreichen...

  • Hallo,


    Ich schleppe imme 1 Laptop, 1 Ipad, die GoPro mit etlichem Zubehör und eine normale Videokamera sowie einen Fotoapparat mit. Alle Rechnungen und auch meine Pässe, Kreditkarten und sonstigen wichtigen Unterlagen habe ich eingescannt und während des Urlaubs in eine Cloud (Skydrive, Googledrive, Dropbox etc.) gespeichert. Wenn jemand mit den Sachen ein Problem haben sollte, dann brauche ich nur eine Internetverbindung (gibt es auf jedem Airport) und ich kann per Rechnung nachweisen, dass ich diese Teile schon vor der Reise gekauft habe. Sollte mein Koffer etc. abhanden kommen oder geklaut werden, brauche ich auch nur einen Rechner und kann immer Kopien meiner Unterlagen hervorzaubern. Ich denke mal, dass das eine ganz passable Lösung ist.
    Früher bin ich immer mit Kopien dieser Unterlagen gereist. Aber was nützt mir das, wenn mir der Koffer geklaut wird und dort sind die Kopien drin.


    Grüße vom Ratzeburger :-P